Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt
Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt
Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt
I. Sachverhalt
Mann und Frau haben 2015 geheiratet. Im selben Jahr wurde auch das gemeinsame Kind geboren. In einem ersten Eheschutzentscheid vom Mai 2017 wurde der Vater zur Leistung von Unterhalt an das Kind verpflichtet. Mit weiterem Eheschutzentscheid vom Januar 2019, der vom Kantonsgericht Waadt im April 2019 bestätigt wurde, wurde der Vater zur Leistung von Unterhalt ab November 2018 verpflichtet. Im März 2019 reichte der Vater die Scheidung ein. Mit Gesuch um vorsorgliche Massnahmen beantragte er im August 2019 die Herabsetzung des Unterhaltsbeitrags des Kindes. Die Mutter beantragte im November 2019 die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge für das Kind rückwirkend per Januar 2018. Im Januar 2020 wies das Gericht das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen des Mannes ab und hiess das Gesuch der Mutter um rückwirkende Erhöhung der Unterhaltsbeiträge gut. Das Kantonsgericht hiess die Berufung des Mannes im September 2020 teilweise gut und verpflichtete ihn, ab 1. Februar 2019 Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Der Mann erhebt gegen den Entscheid Beschwerde ans Bundesgericht und verlangt die Reduktion des Unterhaltsbeitrages.
II...
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