iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Güterrecht

Güterrecht

Güterrecht

Börsenkurse keine offenkundigen Tatsachen

Rechtsprechung
Ehescheidung
Güterrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1048/2019 vom 30. Juni 2021

Der Bundesgericht entscheidet mit Urteil 5A_1048/2019, dass Börsenkurse von Aktien nicht offenkundig sind. Grund dafür ist, dass Börsenkurse starken Schwankungen unterliegen, es mehrere Werte an einem Tag gibt, Aktien an verschiedenen Börsen gehandelt werden können und es unterschiedliche, aber keine offiziellen Quellen gibt. Nur weil ein Aktienkurs im Internet leicht zugänglich sei, sei er nicht notorisch, da die Quelle dafür verlässlich sein müsse, was grundsätzlich nur für solche mit offiziellem Anstrich wie das Handelsregister, das BFS oder die SBB gelte.
iusNet FamR 13.09.2021

Seiten