iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > IusNet > iusNet FamR 7/2023

iusNet FamR 7/2023

iusNet FamR 7/2023

iusNet FamR 7/2023

 

[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account]

In der Juli Ausgabe des iusNet Familienrecht Newsletters präsentieren wir Ihnen eine Urteilskommentierung und die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Rechtsanwältin Daniela Fischer kommentiert für Sie das Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2022 vom 27. März 2023. Das Bundesgericht erlässt mit diesem Entscheid ein weiteres Urteil zur Klärung der Berechnung des Kinderunterhalts im Falle der alternierenden Obhut. Zusammengefasst stellt das Bundesgericht klar, dass im Falle einer alternierenden Obhut (zumindest bei hälftigen Betreuungsanteilen) auch die Überschussanteile der Kinder grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern zu verteilen sind. Eine Abweichung von der hälftigen Aufteilung muss begründet werden. Die Kommentierung setzt sich mit möglichen Gründen auseinander und vergleicht den Entscheid mit ähnlich gelagerten Bundesgerichtsentscheiden.

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.