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iusNet FamR 5/2023

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In der Mai Ausgabe des iusNet Familienrecht Newsletters informieren wir Sie über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Im Entscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Kindesunterhaltsbeitrages bei alternierender Obhut. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz willkürlich sei und hält fest, dass die gesamten Kinderkosten (inkl. Wohnkostenanteil bei jedem Elternteil) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern auf diese zu verteilen sind, wobei berücksichtigt werden muss, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen. Der Überschussanteil des Kindes ist bei je hälftiger Betreuung auch je hälftig auf die beiden Haushalte zu verteilen.

 

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