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iusNet FamR 3/2022

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Der März Newsletter informiert über die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Familienrecht und enthält ausserdem eine empfehlenswerte Kommentierung zu einem aktuellen Leitentscheid des Bundesgerichts.

Fachanwältin Daniela Fischer kommentiert den zur amtlichen Publikation vorgesehenen Bundesgerichtsentscheid 5A_294/2021 vom 9. Dezember 2021, in welchem sich das Bundesgericht mit der Kompetenzabgrenzung zwischen Eheschutz- und Scheidungsgericht auseinandersetzt. Es beendet die Praxis des Zürcher Obergerichts, wonach Tatsachen, die sich erst nach Einleitung des Scheidungsverfahrens ereignet haben, im noch hängigen Eheschutzverfahren unberücksichtigt bleiben müssen. Die Autorin analysiert und würdigt den begrüssenswerten Entscheid präzise.

 

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