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iusNet FamR 1/2022

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Der Januar Newsletter informiert über die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Familienrecht und enthält zwei spannende Urteilskommentierungen.

Dr. Stéphanie Follpracht-Wietlisbach kommentiert den Entscheid LC210002-O (Obergericht des Kantons Zürich, Entscheid vom 25. Mai 2021), in welchem das Zürcher Obergericht strittige Kindsunterhaltsbeiträge zu beurteilen hatte. Es erwog, dass die Beiträge an den Bar- und Naturalunterhalt grundsätzlich gleichwertig sind und ein Betreuungsanteil nicht nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Kriterien zu bewerten ist. Als Mindestumfang der alternierenden Betreuung gilt gemäss Obergericht bereits ein solcher von 20%. Was unsere Autorin von dieser Rechtsprechung hält, lesen Sie im kommentierten Entscheid.

 

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