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Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern

Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern

Gesetzgebung
Familienpolitik

Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern

I. Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, das Zivilgesetzbuch so anzupassen, dass Kinder gemäss dem Grundsatz der Rechtsgleichheit grundsätzlich und gleichermassen von der Betreuung und Erziehung durch beide Elternteile - der alternierenden Obhut - profitieren können, wie dies bereits bei der gemeinsamen elterlichen Sorge die Regel ist. Das Recht auf zwei Elternteile muss den individuellen Rechten der beiden Elternteile vorgehen, sodass die Kinder gleich viel Zeit mit jedem der beiden Elternteile und deren Verwandtschaft verbringen können.

II. Begründung

Gerichte und Kindesschutzbehörden müssen das Recht der Kinder auf gleichwertige Beziehungen zu ihren Eltern am stärksten gewichten und damit das Recht der Kinder auf alternierende Obhut über andere Formen der Betreuung stellen. Das Recht auf zwei Elternteile muss den individuellen Rechten der beiden Elternteile vorgehen, sodass die Kinder gleich viel Zeit mit jedem der beiden Elternteile und deren Verwandtschaft verbringen können. Wie die Erfahrungen mit der alternierenden Obhut zeigen, legen sich die Divergenzen zwischen den Elternteilen innert kurzer Zeit. Dies...

iusNet FamR 29.11.2022

 

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