Praxisänderung: Umfang der Subrogation bei familienrechtlicher Unterhaltsbevorschussung und Sachlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens
In BGE 148 III 270 setzt sich das Bundesgericht mit der Sachlegitimation des unterhaltsbevorschussenden Gemeinwesens auseinander. Es würdigt die kritischen Lehrmeinungen zu seiner bisherigen Rechtsprechung und kehrt in seinem jüngsten Entscheid davon ab. Diese Praxisänderung ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Entscheidet ein Gericht in einem selbständigen Unterhaltsprozess aufgrund der Kompetenzattraktion gemäss Art. 304 Abs. 2 ZPO auch über weitere Kinderbelange, so ist der andere, nicht direkt am Unterhaltsprozess beteiligte Elternteil, förmlich in das Verfahren einzubeziehen. Andernfalls ist der Entscheid über die weiteren Kinderbelange nichtig.