Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht
Das Bundesgericht bestätigt im amtlich publizierten Entscheid seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht.
In seinem Urteil 5A_933/2022 vom 25.10.2023 hatte sich das höchste Gericht mit der Frage nach der richtigen Berechnungsmethode bei aussergewöhnlich guten finanziellen Verhältnissen auseinanderzusetzen und welcher Spielraum den kantonalen Gerichten diesbezüglich zusteht.