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Abänderung Betreuungsunterhalt bei Mehrverdienst des betreuenden Elternteils

Kommentierung

Abänderung Betreuungsunterhalt bei Mehrverdienst des betreuenden Elternteils

Das Bundesgericht klärt, dass zur Abänderung des Betreuungsunterhalts infolge Mehrverdienst des betreuenden Elternteils lediglich eine dauerhafte und wesentliche Veränderung der Verhältnisse erforderlich ist. Eine weitergehende Gesamtbetrachtung erweist sich – anders als bei der Abänderung des Barunterhalts – als unzulässig.
Carla Bergianti
iusNet FamR 21.05.2024

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