Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, wann einem Ex-Partner nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das Recht auf persönlichen Verkehr zu den Kindern zusteht. Es hält fest, dass die Aufrechterhaltung der Beziehung grundsätzlich zum Wohl des Kindes ist, wenn die Rolle eines nicht biologischen Wunschelternteils übernommen wurde.