Das Bundesgericht kommt im vorliegenden Entscheid zum Schluss, dass einem Ex-Partner des rechtlichen Elternteils nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft im Regelfall ein Besuchsrecht zu gewähren ist, wenn der Ex-Partner eine echte elterliche Bezugsperson darstellt. Die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehung liegt sodann grundsätzlich im Interesse des Kindes, wenn es im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt und innerhalb der von beiden Elternteilen gebildeten Paarbeziehung aufgewachsen ist. Diesfalls müssen andere Kriterien in den Hintergrund treten.