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Unterhaltsstatut folgt Scheidungsstatut, Verwirkung von Unterhalt nicht ordre public-widrig

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Unterhaltsstatut folgt Scheidungsstatut, Verwirkung von Unterhalt nicht ordre public-widrig

Das Unterhaltsstatut entspricht gemäss Art. 8 Abs. 1 HUÜ dem effektiv vom ausländischen Gericht angewandten Scheidungsstatut und ist nicht gemäss dem nach Art. 61 IPRG auf die Scheidung anwendbaren Recht zu bestimmen. Die Anwendung der kroatischen Verwirkungsfrist, die zur Verneinung eines Unterhaltsanspruchs führt, verletzt den Schweizer Ordre public nicht.
iusNet FamR 23.09.2022