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iusNet FamR 1/2025

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Ich hoffe, dass Sie alle gut in das neue Jahr gerutscht und gestartet sind. Auch ich wünsche Ihnen allen an dieser Stelle alles Gute, gute Gesundheit und Erfolg.

Mit Freude präsentiere ich Ihnen in der ersten Ausgabe des neuen Jahres drei wichtige Bundesgerichtsurteile, eine aufschlussreiche Kommentierung von Frau Rechtsanwältin Carla Bergianti sowie einen Beitrag über die Familienpolitik.

Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_623/2024 vom 6. November 2024 geht das Bundesgericht auf die spannende Frage ein, ob es für den Antrag auf Geschlechtsumwandlung durch Minderjährige gemäss Art. 30b ZGB der Zustimmung der Eltern bedarf und ob die Zivilstandsbeamten zur Überprüfung der Urteilsfähigkeit der betroffenen Personen verpflichtet sind.

 

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