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Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene

Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene

Gesetzgebung
Familienpolitik

Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene

Ausgangslage und Begründung1

Der Grosse Rat des Kantons Neuenburg fordert in Ausübung seines Initiativrechtes auf Bundesebene die Bundesversammlung auf, auf Bundesebene eine Elternzeit einzuführen.

Am 18. Juni 2023 wurden im Kanton Bern und Genf über kantonale Vorlagen zur Einführung einer Elternzeit abgestimmt, wobei sich die beiden Vorlagen stark voneinander unterschieden. Die Genfer Vorlage hatte eine Elternzeit von mind. 24 Wochen (bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, zudem 2 zusätzliche Wochen auf kantonaler Ebene und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub) zum Inhalt, während die Bernerinnen und Berner über eine Volksinitiative zu befinden hatten, die zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub 24 Wochen Elternzeit einführen wollte. Im Kanton Genf wurde die Vorlage mit 57% angenommen, während der Kanton Bern ihre Vorlage mit 66% ablehnte. 

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen fordert schon seit 2010 eine Elternzeit von 38 Wochen, welche zahlreiche...

iusnet FamR 31.01.2025

 

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