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Sternenkinder: Bezahlter Urlaub für jeden Elternteil

Sternenkinder: Bezahlter Urlaub für jeden Elternteil

Gesetzgebung

Sternenkinder: Bezahlter Urlaub für jeden Elternteil

Begründung der Motion1

Das geltende Recht gewährt einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erst dann, wenn ein Kind lebensfähig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (Art. 23 EOV). Verliert eine Frau ihr Kind in den ersten 23 Wochen ihrer Schwangerschaft, wird ihr das Anrecht auf Trauerzeit verwehrt.

Das Postulat 23.39622 vom 27.06.2023 konfrontierte den Bundesrat bereits mit dieser Problematik und forderte die Überprüfung einer gesetzlichen Anpassung. Dabei werden allerdings nur die Frauen und nicht beide Elternteile berücksichtigt. Dem zweiten Elternteil wird nach geltendem Recht nur dann ein Anspruch auf Urlaub gewährt, wenn ein lebensfähiges Kind geboren wird (Art. 16i EOG). 

Die Motion 24.3787 vom 14.06.2024 verlangt in diesem Zusammenhang die Anpassung des Gesetzes, so dass im Fall...

iusNet FamR 21.08.2024

 

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