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iusNet FamR 10/2022

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In diesem Newsletter von iusNet Familienrecht setzen wir Sie auf den neuesten Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung:

Entscheid 5A_568/2021 vom 25. März 2022, welchen wir Ihnen im Newsletter 4/2022 vorgestellt hatten, ist nun als BGE 148 III 161 erschienen. Der Leitentscheid hält fest, dass allein aus dem Vorhandensein gemeinsamer Kinder und damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht auf die Lebensprägung der Ehe geschlossen werden könne. Die Erscheinung als BGE veranlasst uns dazu, Ihnen erneut die Lektüre der dazugehörigen Urteilskommentierung von Rechtsanwältin Selin Engez («Gemeinsame Kinder begründen keine Lebensprägung») in der Rubrik Kommentierung zu empfehlen.

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.