Güterrechtliche Ausgleichszahlungen sind im Bund und den Kantonen einkommenssteuerfrei. Dennoch finden sich in verschiedenen güterrechtlichen Kontexten steuerrechtliche Stolpersteine, welche zu unerwarteten und damit meist unangenehmen steuerlichen Folgen führen können. Umso mehr lohnt es sich insbesondere bei komplexeren Scheidungsvereinbarungen diese auch bezüglich allfälliger steuerlicher Folgen für die Parteien zu prüfen. Der nachfolgende Artikel soll in erster Linie für einige dieser Stolpersteine sensibilisieren.