(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren
(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren
(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren
I. Sachverhalt
Die Parteien heirateten im Jahr 1997. Die Ehe blieb kinderlos. Seit Mai 2018 leben die Eheleute getrennt. Im Oktober 2018 reichten sie beim Bezirksgericht Winterthur ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Gleichzeitig wurde auch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ersucht. Mit Entscheid vom 28. Januar 2020 bewilligte das Bezirksgericht Winterthur das Getrenntleben und verpflichtete den Ehemann, ab August 2018 und während der Dauer des Scheidungsverfahrens monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 3'700 an die Ehefrau zu zahlen. Auf Berufung der Ehefrau hin setzte das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 9. September 2020 den Unterhaltsbeitrag für August bis März 2020 auf CHF 6'200, für die Monate April und Mai 2020 auf CHF 6'700 bzw. CHF 6'800 und ab Juni 2020 wieder auf CHF 6'200 fest. Gegen das Berufungsurteil hat der Ehemann am 13. Oktober 2020 beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht mit den Begehren um Festsetzung eines Unterhaltsbeitrages an die Ehefrau von CHF 2'000 von August 2018 bis August 2020 und von CHF 1'200 ab September 2020 sowie um eine modifizierte Gerichts- und...
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