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Ergänzende Hilfe zur Erziehung

Finanzierung familienergänzender Erziehungshilfe

Législation
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Am 1. Januar 2022 ist im Kanton Zürich das neue Kinder- und Jugendheimgesetz zusammen mit der neuen Kinder- und Jugendheimverordnung in Kraft getreten. Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, d.h. Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton. Es hat zum Ziel, mit bedarfsgerechten Angeboten die Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Lebenslagen sicherzustellen. Im KJG wird der Anspruch auf die zur Verfügung stehenden Leistungen verankert. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Heimpflege, die Familienpflege und die sozialpädagogische Familienhilfe. Damit besteht nun auch eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Die Kosten werden von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40 Prozent, der Gemeindeanteil 60 Prozent.
iusNet FamR 25.04.2022