Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen
(sinngemässe Übersetzung)
I. Sachverhalt
Vater und Mutter sind die unverheirateten Eltern des 2014 geborenen Kindes. Sie trennten sich 2015 und schlossen einen Unterhaltsvertrag ab, gemäss dem der Vater CHF 1'000 pro Monat Unterhalt für das Kind zahlen sollte. Im Mai 2018 klagte die Mutter im Namen des Kindes auf Unterhalt und beantragte als vorsorgliche Massnahme Unterhalt von monatlich CHF 1'000. Der Vater wurde daraufhin mit vorsorglichem Massnahmeentscheid vom August 2018 verpflichtet, rückwirkend per Mai 2017 monatlich CHF 490 zu zahlen. Seine dagegen erhobene Berufung wurde im September 2018 abgewiesen. Mit Urteil vom Februar 2020 wurde zu monatlichen Unterhaltszahllungen von CHF 265 verpflichtet. Im Juli 2021 hiess das Kantonsgerichts des Kantons Wallis die Berufung der Mutter gut. Es erhöhte die ab Mai 2017 geschuldeten Unterhaltsbeiträge um das Zwei- bis Dreifache. Dagegen wehrt sich der Vater vor Bundesgericht.
II. Erwägungen
7.3.2.1. Vorsorgliche Massnahmen entfalten ihre Wirkung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache. Vorsorgliche Massnahmeentscheide...
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