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Familienrecht; a-010-10

Revision des Erbrechts

Gesetzgebung
Ehescheidung
Güterrecht

Was sich für Eheleute und PartnerInnen ändert

Ab 1. Januar 2023 entfällt das Pflichtteilsrecht der Ehegatten und eingetragenen PartnerInnen im hängigen Scheidungs- /Auflösungsverfahren, wenn dieses auf gemeinsames Begehren eingereicht wurde oder das Getrenntleben länger als zwei Jahre dauert. Dann verlieren sie auch schon bei Rechtshängigkeit des Verfahrens Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen. Gleiches gilt für ehevertragliche Begünstigungen in der Errungenschaftsbeteiligung und Gütergemeinschaft. Ferner wird die überhälftige Vorschlagszuweisung nicht mehr bei der Pflichtteilsberechnung hinzugezählt, dafür als erstes herabgesetzt.
iusNet FamR 27.08.2021

Leitmaxime für die Obhutszuteilung ist das Kindeswohl

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_928/2022 vom 12. Oktober 2023

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Obergericht in Willkür verfallen sei, indem es bei der Obhutszuteilung das Kontinuitätskriterium und die gutachterlichen Empfehlungen ausser Acht gelassen und einzig in Bezug auf die kleinere Bindungstoleranz der Mutter auf das Gutachten abgestellt und das Kind unter die Obhut des Vaters gestellt hat.
Selin Engez
iusNetFamR 25.03.2024

Effekt von Stress in der Arbeitswelt auf Familien untersuchen

Gesetzgebung
Familienpolitik
Das Postulat 23.4518 beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Problematik, dass arbeitstätige Eltern aufgrund des Arbeitsalltags unter psychischen und physischen Gesundheitsproblemen leiden. Das Postulat fordert die Erstellung eines Berichts für die Ermittlung eines Zusammenhangs zwischen den psychosozialen arbeitsbedingten Belastungen der arbeitstätigen Eltern und der zunehmenden Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen. Der Bundesrat lehnt den Bedarf eines solchen Berichts ab.
iusNetFamR 25.03.2024

Verantwortlichkeit (Rechtsweg)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_370/2023 vom 24.01.2024

Im Urteil 5A_370/2023 vom 24.01.2024 befasst sich das höchste Gericht mit denVoraussetzungen von Art. 75 BGG und geht dabei näher auf die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit der Vorinstanz ein, namentlich, ob diese als einzige kantonale Instanz oder als Rechtsmittelinstanz entschieden hat. Schliesslich verpflichtet es den Kanton Thurgau, ein kantonales Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen, um den Anforderungen des BGG gerecht zu werden.
iusNetFamR 25.03.2024

Örtliche Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_830/2023 vom 08.02.2024

Im Urteil 5A_830/2023 vom 08.02.2024 geht das höchste Gericht auf die Frage ein, wie sich der Wohnsitz des Kindes bei einem Wohnsitzwechsel des Elternteils, der die Obhut innehat, verhält und welche Behörde für die Ergreifung der notwendigen Massnahmen bezüglich der persönlichen Beziehungen zuständig ist. Das höchste Gericht weist darauf hin, dass bei der Entscheidung, ob für einen Wohnsitzwechsel des Kindes eine Bewilligung eingeholt werden muss oder nicht, die Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten sind, die zum Zeitpunkt der Verlegung des Wohnortes bestanden haben.
iusNetFamR 25.03.2024

Abänderung des Scheidungsurteils

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_176/2023 vom 09.02.2024 (zur Publikation vorgesehen)

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_176/2023 vom 09.02.2024 befasst sich das Bundesgericht ausführlich mit den Voraussetzungen für die Abänderung eines Scheidungsurteils. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass sich eine Erhöhung des Einkommens des betreuenden Elternteils unmittelbar in der Höhe des geschuldeten Unterhalts niederschlägt. Handelt es sich dabei um eine wesentliche Änderung der Einkommenshöhe, besteht keine Rechtfertigung, den Unterhalt in der alten Höhe zu belassen.
iusNetFamR 25.03.2024

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