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Erbrecht; a-010-15

Revision des Erbrechts

Gesetzgebung
Ehescheidung
Güterrecht

Was sich für Eheleute und PartnerInnen ändert

Ab 1. Januar 2023 entfällt das Pflichtteilsrecht der Ehegatten und eingetragenen PartnerInnen im hängigen Scheidungs- /Auflösungsverfahren, wenn dieses auf gemeinsames Begehren eingereicht wurde oder das Getrenntleben länger als zwei Jahre dauert. Dann verlieren sie auch schon bei Rechtshängigkeit des Verfahrens Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen. Gleiches gilt für ehevertragliche Begünstigungen in der Errungenschaftsbeteiligung und Gütergemeinschaft. Ferner wird die überhälftige Vorschlagszuweisung nicht mehr bei der Pflichtteilsberechnung hinzugezählt, dafür als erstes herabgesetzt.
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die für das Familienrecht relevanten Änderungen betreffen das Pflichtteilsrecht der Eheleute, die Folgen des Todes eines Ehegatten im laufenden Scheidungsverfahren sowie ehevertragliche Abänderungen der Vorschlagszuweisung.
iusnet FamR 27.08.2021

Faktische Lebensgemeinschaften: rechtliche (Un-)Sicherheiten

Veranstaltungen
Donnerstag, 3. April 2025 - 9:15 bis 17:00
Faktische Lebensgemeinschaften sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Das Recht hinkt dieser Entwicklung hinterher – es finden sich nur wenige Gesetzesbestimmungen zu faktischen Lebensgemeinschaften. Das Seminar bietet einen Überblick über die aktuelle rechtliche Situation von faktischen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Expertinnen und Experten referieren zu faktischen Lebensgemeinschaften im Erbrecht und im Sozialversicherungsrecht, zu Kindern in faktischen Lebensgemeinschaften, zu den Auswirkungen von faktischen Lebensgemeinschaften auf Unterhaltsbeiträge, zu Möglichkeiten für faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, sich vertraglich abzusichern sowie zu den Folgen der Auflösung einer faktischen Lebensgemeinschaft, wenn eine solche Absicherung fehlt.

Schulthess Forum Ehegüterrecht 2025

Veranstaltungen
Mittwoch, 18. Juni 2025 - 9:00 bis 17:30
Unternehmen im Güterrecht, prozessuale Herausforderungen und aktuelle Fragestellungen Wird während der Ehe ein Unternehmen gegründet oder wesentlich weiterentwickelt, kommt der Wertzuwachs ohne vertragliche Regelung grundsätzlich beiden Parteien in Form der Errungenschaft zugute. Häufig besteht in derartigen Konstellationen eine grosse Informations-Asymmetrie zwischen dem Unternehmer-Ehegatten und dem Nicht-Unternehmer-Ehegatten über die Situation der Unternehmung, welche auch Auskunftsansprüche nach Art. 170 ZGB notwendig machen. Dabei gibt es in der Praxis im Güterecht häufig grössere Stolpersteine im Prozess, um nur schon den (hohen) Substantiierungs- und Behauptungspflichten nachzukommen. Überdies stellen sich unter anderem folgende Fragen: Kann die Auskunft über Geschäftsgeheimnisse verlangt werden? Wie geht man damit um, wenn die Gegenpartei nur Minderheitsanteile besitzt und die Gesellschaft die Herausgabe verweigert? Was bedeutet es, wenn die Gesellschaft im Ausland liegt? Welche güter- und erbrechtlichen Aspekte müssen bei der Nachfolgeregelung von Unternehmen berücksichtigt werden? Am Schulthess Forum Ehegüterrecht 2025 werden diese und weitere hochaktuelle, praxisnahe Themen aus dem Alltag diskutiert, wie zum Beispiel: der Einsatz der Stufenklage im Güterrecht, die Abwägung von prozessualer versus materiellrechtlicher Editionsbegehren sowie der Verbrauch von Eigengut. Ausserdem werden das Bilanzen-Lesen für Familienrechtsanwälte und entsprechende Bewertungsansätze vorgestellt und im Austausch mit dem Publikum diskutiert. Seien Sie am 18. Juni dabei und bringen Sie Ihr Wissen zur aktuellen Rechtsprechung auf den neusten Stand. Nutzen Sie den Tag und gewinnen Sie anhand von praktischen Fallbeispielen einen Überblick sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag. Profitieren Sie vom offenen Austausch mit den Expertinnen und Experten im Plenum und am Rand der Tagung.

Faktische Lebensgemeinschaften: rechtliche (Un-)Sicherheiten

Veranstaltungen
Donnerstag, 3. April 2025 - 9:15 bis 17:00
Faktische Lebensgemeinschaften sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Das Recht hinkt dieser Entwicklung hinterher – es finden sich nur wenige Gesetzesbestimmungen zu faktischen Lebensgemeinschaften. Das Seminar bietet einen Überblick über die aktuelle rechtliche Situation von faktischen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern. Expertinnen und Experten referieren zu faktischen Lebensgemeinschaften im Erbrecht und im Sozialversicherungsrecht, zu Kindern in faktischen Lebensgemeinschaften, zu den Auswirkungen von faktischen Lebensgemeinschaften auf Unterhaltsbeiträge, zu Möglichkeiten für faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, sich vertraglich abzusichern sowie zu den Folgen der Auflösung einer faktischen Lebensgemeinschaft, wenn eine solche Absicherung fehlt.

Auswirkungen der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision auf das Familienrecht

Fachbeitrag
Mit Inkrafttreten der Erbrechtsrevision am 1. Januar 2023 wird der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch (nicht jedoch seinen gesetzlichen Erbanspruch) bereits mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens verlieren. Für sich in Scheidung befindende Ehegatten kann sich daher der Erlass einer letztwilligen Verfügung empfehlen.
iusnet FamR 22.12.2022